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Der GBA steht an einem Wendepunkt

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss sich neu erfinden. Das Personalkarussell dreht sich. Die Spielregeln wechseln.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der "Alte" und der "Neue": Hess und Hecken.

Der "Alte" und der "Neue": Hess und Hecken.

© [M] Svea Pietschmann | dpa

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) steht vor einem Umbruch. Zum 1. Juli 2012 wird es einen Wechsel an der Spitze des Gremiums geben. Dr. Rainer Hess, der dem GBA seit seiner Gründung 2004 als Unparteiisches Mitglied vorsteht, räumt seinen Stuhl.

Nachfolger könnte Josef Hecken werden. Der Staatssekretär im Familienministerium ist der erste Kandidat, der nach dem neuen im Versorgungsstrukturgesetz festgelegten Prozedere die Spitzenposition beim "Kleinen Gesetzgeber" einnehmen könnte.

Hecken ist vom GKV-Spitzenverband als unparteiische Spitze des GBA vorgeschlagen worden. Bis zum 15. Januar müssen sich die anderen "Bänke" äußern.

Als Bänke werden die Trägerorganisationen des GBA bezeichnet, die Kassen- und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Kassen.

Haltung der Kliniken offen

Hecken gilt als Konsenskandidat, der voraussichtlich mit den Stimmen der Ärzte und Zahnärzte rechnen darf. Unsicherheit herrscht über die Haltung der DKG.

Auslöser ist der Umstand, dass der den Krankenhäusern nahestehende Unparteiische Dr. Josef Siebig aktuell nicht zu den Kandidaten für die nächste GBA-Spitze zählt. An seiner Stelle könnte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer, Dr. Regina Klakow-Franck nachrücken.

Der Gesetzgeber hat die Spielregeln der ärztlichen Selbstverwaltung geändert, nicht zuletzt deshalb, um die langwierigen und von den Interessen der den GBA tragenden Organisationen geleiteten Verfahren des Ausschusses gängiger zu machen.

Dafür kehrt der Ausschuss zu einer sektorenbezogenen Arbeitsweise zurück. Bei Beschlüssen, die nur einen Sektor betreffen, müssen nicht mehr alle anderen mitstimmen. Die Leistungserbringer können ihre Stimmen untereinander übertragen.

Der Ausschluss einer Leistung aus dem Katalog der Krankenversicherung wird schwerer. Dafür sind künftig neun der 13 möglichen Stimmen nötig. Bislang reichen sieben.

Der Gesetzgeber räumt künftig "Vertretern stellungnahmeberechtigter Organisationen" in der Regel das Recht ein, an den Beratungen der Unterausschüsse teilzunehmen und sich dort gegebenenfalls zu äußern.

Wahl-Voraussetzungen

Wer ab Januar 2012 Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesauschusses oder deren Stellvertreter werden möchte, darf im dem Amtsantritt vorausgehenden Jahr nicht Funktionär einer der GBA-Organisationen gewesen sein, nicht als niedergelassener Arzt oder im Krankenhaus gearbeitet haben. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.

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