Neuerungen

Das ändert sich mit dem Patientenrechtegesetz

Patienten erhalten das Recht auf Akteneinsicht - das ist nur eine Änderung, die das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" mit sich bringt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Kern des Patientenrechtegesetzes ist die Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Geregelt werden darin die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten sowie Angehörigen weiterer Heilberufe wie Heilpraktikern, Hebammen und Physiotherapeuten.

Patienten müssen über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien umfassend in verständlicher Sprache aufgeklärt werden. Anbieter von IGeL-Leistungen müssen Patienten vor Beginn der Behandlung die Kosten nennen. Erkennt ein Arzt einen Behandlungsfehler, auch einen von ihm selbst verursachten, muss er den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen darüber informieren.

Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung sieht ein persönliches Gespräch mit dem Patienten vor. Schriftliche Informationen reichen nicht aus. Dies gilt auch bei Patienten, die nicht alleine für sich entscheiden können.

Die Praxis muss Patientenakten vollständig und manipulationsfrei führen. Dies gilt auch für elektronische Dokumente.

Patienten erhalten das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. Ärzte dürfen dies nur in begründeten Fällen ablehnen. Zum Beispiel, wenn ein psychisch Erkrankter bestimmte Diagnosen aus therapeutischen Gründen nicht kennen sollte.

Das Gesetz will die Fehlervermeidungskultur fördern. Krankenhäuser sollen Fehlermeldesysteme für das Klinikpersonal aufbauen. Die Kassen sollen dies mitfinanzieren.

Das Gesetz versucht, die Position der Patienten gegenüber den Ärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer Heilberufe zu stärken. Die Kassen werden verpflichtet, die Versicherten beim Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen.

Das Gesetz setzt den Kassen knappe Fristen, innerhalb derer sie über Leistungen auf Antrag entscheiden müssen. Überschreiten sie die, gilt die Leistung als genehmigt. ( af)

Lesen Sie dazu auch: Gesetzgeber droht mit Härte: Patientenakte muss stimmen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Netzwerkkabel

© tbcgfoto / stock.adobe.com

Abrechnung in Gefahr

TI: Alte Konnektoren müssen bis Ende 2025 ausgetauscht sein!