Gesetzgeber droht mit Härte

Patientenakte muss stimmen

Das Patientenrechtegesetz ist auf der Zielgeraden. Niedergelassene Ärzte sollten sich damit beschäftigen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient steht kurz davor, im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert zu sein.

Nachdem der Bundestag das Patientenrechtegesetz beschlossen hat, muss noch der Bundesrat Stellung nehmen. Zustimmungspflichtig ist das Paragrafenwerk nicht.

Für niedergelassene Ärzte ändert sich mit der Kodifizierung des bestehenden Rechtes nicht viel. Das Gesetz atme keine Gegnerschaft zu den niedergelassenen Ärzten, hieß es am Freitag von der Ärzteseite.

"Bei diesem Gesetz können wir mitgehen", sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Roland Stahl, der "Ärzte Zeitung".

Recht auf vollständige Akteneinsicht

Auch wenn das Gesetz mehr Akzente für den stationären Sektor setzt, sollten niedergelassene Ärzte es nicht völlig links liegen lassen. Auch auf sie kommen Änderungen zu.

Neu ist zum Beispiel, dass Patienten künftig das Recht auf die vollständige Einsicht in ihre Akten bekommen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind eng gefasst.

Die Patientenakte muss, so sieht es das Gesetz vor, vollständig sein. Nachträgliche Änderungen der Akte müssen nachvollziehbar bleiben.

Unvollständigkeiten in der Dokumentation können zur Beweislastumkehr führen - eine Rechtsfolge, die sonst nur auf grobe Behandlungsfehler beschränkt ist. Auf eine generelle Umkehr der Beweislast hat die Koalition verzichtet.

Aber: Fehlen in einer Akte wesentliche Angaben zu einer Behandlung, muss das Gericht künftig von einem Behandlungsfehler ausgehen. Der Arzt muss dann das Gegenteil beweisen.

Teil der Akte sollte künftig auf jeden Fall auch die Dokumentation der Aufklärung sein. Ärzte müssen im Streitfall beweisen, dass sie ausreichend aufgeklärt haben, nicht die Patienten.

Gesetz trifft nicht bei allen auf Zustimmung

Für Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist unter anderem dieser Punkt Ausweis dafür, dass das "Informationsgefälle zwischen Ärzten Patienten endlich ausgeglichen" werde.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sieht mit dem Gesetz das Leitbild des "mündigen Patienten" gestärkt.

Patientenschützer und Opposition sind mit den Ergebnissen des Gesetzgebungsverfahrens nicht zufrieden. Das Gesetz sei nur ein Placebo. Sie verwiesen vor allem darauf, was ihrer Ansicht nach im Gesetz fehlt.

"Dass jetzt nicht einmal der Härtefallfonds kommt, ist ein Armutszeugnis", sagte der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Der Fonds hätte Hilfen für Menschen bereitstellen sollen, lange Arzthaftungsprozesse nach einem wahrscheinlichen Behandlungsfehler zu überbrücken.

Der Beschluss des Bundestags fiel am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen; SPD und Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Lesen Sie dazu auch: Neuerungen: Das ändert sich mit dem Patientenrechtegesetz

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen