Kommentar zum PID-Bericht
Ist PID nur etwas für Gutverdiener?
Dreizehn Anträge bundesweit, fünf Mal wurde eine Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgenommen: Gewiss gibt der erste Regierungsbericht nur Erfahrungen mit der PID aus der Aufbauphase seit 2014 wieder, da Behandlungszentren erst zugelassen und Begutachtungs-Kommissionen etabliert werden mussten.
Dennoch lassen die Zahlen erkennen: Die Warnungen, der Gesetzgeber setze mit der PID-Regelung eine Entwicklung in Gang, die nicht mehr zu stoppen ist, sind unbegründet. Dagegen sprechen die bislang überschaubare Zahl zugelassener PID-Zentren sowie die lediglich fünf Ethikkommissionen.
Als Folge der Bürokratie, die rund um das Thema PID errichtet wurde, ist eine soziale Selektion ohnehin wahrscheinlicher als eine genetische: Laut Gebührenordnung der Ethikkommissionen müssen die betroffenen Paare für die Begutachtung ihres Antrags bis zu 5000 Euro berappen. Hinzu kommen die Kosten für die PID-Untersuchung und für die Kinderwunschbehandlung.
Die Präimplantationsdiagnostik ist damit in ihrer jetzigen Ausgestaltung nur etwas für Besserverdienende. Die Mehrzahl der Paare können die Kosten im Umfang eines Kleinwagens nicht stemmen.
Da braucht es gar kein grundsätzliches Verbot der PID. Hat das der Gesetzgeber tatsächlich beabsichtigt?
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