Opioidpflaster
Gericht konkretisiert Substitution
HAMBURG. Opioidpflaster zur Schmerztherapie können auch bei unterschiedlich langer Anwendungsdauer substituiert werden.
Wie das Oberlandesgericht Hamburg jetzt urteilte, kann, um Rabattverträge zu bedienen, ein 3-Tages-Pflaster gegen ein 4-Tages-Pflaster ausgetauscht werden. Umgekehrt jedoch ist der Austausch eines 4-Tage-Pflasters gegen ein Patch mit kürzerer Wirkdauer nicht zulässig.
Hierdurch entstünden möglicherweise Therapierisiken. Die Entscheidung wurde von Grünenthal mitgeteilt. (eb)
Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 U 168/12