Kompromiss bei Spezialärzten scheint gefunden
BERLIN (sun/af). Künftig sind für seltene und schwierige Krankheiten die Spezialärzte gefragt. Besonders um diesen dritten Sektor gab es jedoch Zoff zwischen Bund und Ländern.
Die Länder hatten aus Angst vor explodierenden Kosten eine eingebaute Mengenbegrenzung gefordert. Nun wurde anscheinend ein Kompromiss gefunden: Auf Drängen der Länder wird der gesamte Bereich der ambulanten Operationen nun doch nicht Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.
Aus Sicht des BÄK-Chefs Frank Ulrich Montgomery ist das der richtige Weg, um einer Mengenausweitung entgegen zu wirken.
Neu ist der Begriff: So hat sich die "ambulante spezialärztliche Versorgung" gegen Ende des Gesetzgebungsverfahrens in die "ambulante spezialfachärztliche Versorgung" verwandelt.
Hausärzte sind noch ein bisschen dabei
Hausärzte sind damit aber nicht völlig außen vor: In Einzelfällen könnten auch Fachärzte, die den Hausärzten zuzurechnen sind, an der spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen, zum Beispiel bei der Behandlung von HIV/Aids-Patienten, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Durchgesetzt haben sich niedergelassene Ärzte mit ihrer Forderung, Patienten nur mit einer Überweisung durch einen Vertragsarzt in diese Versorgungsform zu schicken.
Abgerechnet werden wird in der spezialfachärztlichen Versorgung direkt mit den Krankenkassen. Vertragsärzte, auch das ist neu, können mit der Abrechnung dieser Leistungen auch ihre KV beauftragen.
Top-Thema Versorgungsgesetz: Landärztegesetz vor dem Finale Kompromiss bei Spezialärzten scheint gefunden Versorgungszentren beklagen "Anti-MVZ-Gesetz" Jetzt soll Leben in den Kassen-Wettbewerb Bedarfsplanung wird zum Forschungsobjekt