Kassen-Zuschuss nur im Inland? Geht nicht!
BERLIN (fst). Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Krankenkassen "Gesundheitsreisen" nur dann bezuschussen dürfen, wenn diese Reise in Deutschland stattfindet. Diese Angebote hätten "in der öffentlichen Wahrnehmung zu erheblichen Irritationen geführt", so die Länderkammer. Daher soll Paragraf 20 Absatz 1 SGB V geändert werden. Das ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich.
Zur Begründung verweist sie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach können Versicherte Leistungen auch in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen.