Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 03.09.2010

Kleine Kassen machen Front gegen AOK & Co.

BERLIN (fst). Die von der Regierung geplante Einführung des Wettbewerbsrecht im SGB V sorgt für Streit im GKV-Spitzenverband.

Dessen Verwaltungsrat habe sich am Donnerstag "mit hauchdünner Mehrheit" für viele Ausnahmen mit Blick auf die geplante Ausweitung des Kartellrechts auf die GKV ausgesprochen, teilt die "Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen" (kuk) mit. Dort sind BKK, IKK, Knappschaft und landwirtschaftliche Sozialversicherung zusammengeschlossen.

Nach Ansicht dieser Kassen würde das Kartellrecht, wenn diese Ausnahmen Gesetz würden, "überwiegend ins Leere laufen". Dann könne "von fairem Wettbewerb mehr die Rede sein", moniert die kuk. Die kleineren Kassen unterstützen grundsätzlich das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, wonach das Kartellrecht etwa auch bei Ausschreibungen von Rabattverträgen gelten soll. Im GKV-Verwaltungsrat habe sich aber die Linie durchgesetzt, dass auch Arbeitsgemeinschaften von Kassen -  wie die der AOK -  vom Kartellrecht ausgenommen sein sollen. Damit hätten große Kassen "eindeutig einen Marktvorteil, da sie marktbeherrschend Exklusiv-Preise zu Lasten der anderen Marktteilnehmer diktieren können", fürchtet die kuk.

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