Ambulante Therapie jetzt auch bei Drogensucht

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BERLIN (af). Suchtkranke Menschen müssen nicht immer abstinent sein, wenn sie eine ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen und dies von der Kasse bezahlt haben wollen. Diese Ausnahme von der Regel hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Voraussetzung ist laut dem Beschluss, dass die Betroffenen bereits von sich aus etwas getan haben, um von der Droge loszukommen. Die psychotherapeutische Behandlung wird bei bestehender Abhängigkeit von der Kasse dann übernommen, wenn der Patient am Ende von höchstens zehn Sitzungen keine Drogen mehr nimmt.

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