Kassen müssen Rollstühle für Sport nicht zahlen

KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen sind für Mobilität zuständig, nicht mehr aber für Sport. Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage eines zwölfjährigen Jungen auf einen Sportrollstuhl abgewiesen.

Veröffentlicht:

Der Junge spielt Rollstuhlbasketball in Rheinland-Pfalz. Die erste Mannschaft seines Vereins mischt sogar in der Rollstuhlbasketball-Bundesliga mit. Das Argument, der Sport fördere seine Integration, begrüßten die obersten Sozialrichter.

Allerdings seien die Kassen nur für die Mobilität in der Wohnung und deren näherem Umfeld zuständig. Integration sei Sache der Sozialhilfe, so die Kasseler Richter. Deren Leistungen sind allerdings einkommensabhängig.

Az.: B 3 KR 10/10 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema

„Sechsstelliger Schaden“

AOK Nordost meldet „Welle“ gefälschter Rezepte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Proteste beim Ärztetag – närrisch?

Lesetipps