Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 05.06.2011

Falsche Klinikrechnungen bleiben unbekannte Größe

Die Bundesregierung hält den Schaden, den fehlerhafte Krankenhausrechnungen verursachen, für überschätzt.

BERLIN (af). Was kosten fehlerhafte Krankenhausabrechnungen? Genaues weiß auch die Bundesregierung nicht. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der Fraktion Die Linken hervor.

Es kursieren Zahlen von 600 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro, die auf linearen Hochrechnungen bekannt gewordener Fälle beruhen. Der Bundesrechnungshof (BRH) geht von 875 Millionen Euro aus, die zu Unrecht an die Kliniken gezahlt worden seien, teilt der BRH mit.

Insgesamt geben die Krankenkassen rund 50 Milliarden im Jahr für Krankenhausleistungen aus. Ihr Spitzenverband geht für 2010 von einem durchschnittlichen Rückzahlungsbetrag pro falscher Rechnung von 1200 Euro aus.

Die Krankenkassen ließen nach einer Vorprüfung rund zehn bis zwölf Prozent der Rechnungen für stationäre Leistungen von den Medizinischen Diensten genauer untersuchen. Seit 2006 stieg nach Angaben der Kassen die Falschabrechnungsquote von 34,8 Prozent auf den noch vorläufigen Wert von 44,2 Prozent im Jahr 2010.

Es gebe Krankenhäuser, bei denen lediglich zehn Prozent der Abrechnungen auffällig seien und welche, bei denen mehr als zwei Drittel beanstandet würden. Die AOKen nehmen mehr als jede fünfte Rechnung unter die Lupe, die BKKen nur jede elfte. Sanktionen gegen Krankenhäuser wegen Abrechnungsbetruges seien nicht bekannt.

Die häufigsten Prüfgründe sind die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme und die Verweildauer.

Fehler zugunsten der Krankenkassen seien zwischen 2003 und 2006 bei zwischen 3,5 und acht Prozent der Rechnungen festgestellt worden, geht aus einem kriminologischen Gutachten hervor. Dass solche Fälle den MDK zur Prüfung vorgelegt würden, sei unwahrscheinlich, heißt es in der Regierungsantwort.

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