Streit um Klinikrechnungen

Koalition plant Schlichtung mit Zwang

Jede zweite Abrechnung der Kliniken enthält Fehler. Davon sind die Vertreter der Krankenkassen überzeugt. Für die Klinikseite ist dies nur "zynische Sparpolitik". Der Gesundheitsminister reagiert auf seine Weise - mit einem Gesetzentwurf.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Koalition fordert einen geschärften Blick auf Krankenhausrechnungen.

Die Koalition fordert einen geschärften Blick auf Krankenhausrechnungen.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Die schwarz-gelbe Koalition bleibt in der Gesundheitspolitik ihrer Linie treu, den Dauerstreit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft von den Streithähnen selbst schlichten zu lassen.

Noch haben sich die beiden Partner in der Selbstverwaltung noch nicht auf die Beauftragung eines Gutachtens zur Untersuchung von Mengenausweitungen geeinigt, da schreibt ihnen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) noch mehr Arbeit ins Lastenheft: nämlich einen Schlichtungsprozess zu installieren, der die Zahl beanstandeter Klinikrechnungen einvernehmlich verringern soll.

Jede zweite Abrechnung gilt den Kassen inzwischen als fehlerhaft. Dies schließt der GKV-Spitzenverband aus Prüfdaten der Medizinischen Dienste der Krankenkassen aus dem ersten Halbjahr 2012.

Demnach hat der MDS elf Prozent der Rechnungen unter die Lupe genommen. Diese Quote sei seit Jahren konstant, heißt es in einem Papier des GKV-Spitzenverbandes. Der Anteil an Prüfungen, in denen Fehler festgestellt würden, steige jedoch an.

2006 weist die Statistik noch rund 35 Prozent beanstandete Rechnungen aus, 2012 zeichneten sich bislang mehr als 51 Prozent ab.

Daraus ergebe sich bei unverändertem Abrechnungsverhalten der Krankenhausverwaltungen ein "potenzieller Gesamtschaden" zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung von annähernd zwei Milliarden Euro im Jahr.

Entschädigung ungeklärt

Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft räumen alljährlich, wenn die Zahlen veröffentlicht werden, fehlerhafte Abrechnungen ein. Den darin mitschwingenden Vorwurf, die Kliniken setzten Upcoding und Fehlbelegungen bewusst ein, um Einnahmen zu generieren, halten sie jedoch für absurd.

Bei den beanstandeten Rechnungen handele es sich in der überwiegenden Zahl um medizinische Streitfälle, lautet ihr Argument. Gegen den MDS hatten die Klinikverwaltungen schon 2011 fast 14.000 Controller in Stellung gebracht, die sich mit dem Medizin-Controlling, Kodierungen und Casemanagement befassen.

Wirtschaftsprüfer schätzen den Aufwand dafür auf rund 700 Millionen Euro im Jahr.

Um diese Ressourcenbindung zu mindern, sollen Kassen und Kliniken künftig dauerhaft einen Schlichtungsausschuss betreiben. Der soll auf Bundesebene verbindliche Entscheidungen zu grundlegenden Kodier- und Abrechnungsfragen treffen.

So sollen die Konflikte laut einer Änderungsvorlage zum Krankenfinanzierungsgesetz eingehegt werden. Der Gesetzentwurf liegt der "Ärzte Zeitung" vor.

Einen Punkt spricht der Entwurf nicht an: Die Kassen müssen die Klinik entschädigen, wenn eine Prüfung keinen Fehler nachweist.

Eine Klinik aber muss nach einer Beanstandung keine Aufwandsentschädigung bezahlen, sondern lediglich zu viel erstattete Beträge zurücküberweisen. Der Nachweis eines regelrechten Abrechnungsbetruges führt allerdings zu rechtlichen Sanktionen.

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