BKK-Verband

Selektivvertrag nur Ergänzung

Der Kollektivvertrag ist für die Betriebskrankenkassen das Maß der Dinge. Hausarztverträge dürften keine Pflicht sein.

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BERLIN. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen lehnt eine Gleichstellung von Kollektiv- und Selektivvertrag ab. Kollektivverträge bildeten "die Grundlage der flächendeckenden Versorgung", Einzelverträge böten sich "als Ergänzung an, um den Wettbewerb zu stärken", heißt es in einem Positionspapier des Verbands zur Bundestagswahl.

Der Dachverband hat sich erst Anfang des Jahres gebildet. In ihm sind 87 Betriebskassen mit 9,9 Millionen Versicherten zusammengeschlossen. Die Möglichkeiten der Selektivverträge würden aber durch hohen Verwaltungsaufwand, "finanzielle Risiken und falsche Anreizsysteme" getrübt.

Daher sei eine Anschubfinanzierung zur Förderung neuer Projekte sinnvoll, heißt es in dem Papier.

Die Pflicht, Hausarztverträge anzubieten, lehnen die BKKen ab. Korrekturbedarf gebe es zudem bei der Bereinigung der Vergütung. Die Verrechnungsverfahren bei Neueingeschriebenen in der HzV und Rückkehrern in die Regelversorgung seien "für keinen der Beteiligten mehr nachvollziehbar".

Kritik am Finanzkraftausgleich zwischen Kassen

Reformiert sehen will der Dachverband die Verhandlungen zur Gesamtvergütung der Ärztehonorare. Dass Krankenkassen und KBV auf Bundesebene "unverbindliche Empfehlungen" für die Landesebene abgeben, die die tatsächlichen Verhandlungen führen, habe sich nicht bewährt.

Dies führe zu "doppelten Verhandlungen und zweifachem Ausüben von Druck auf die GKV", heißt es.

Harsche Kritik übt der Dachverband am Gesundheitsfonds und am Finanzkraftausgleich zwischen den Krankenkassen. Die Berechnungen der jährlichen Zuweisungen an die Kassen unterlägen nicht mehr dem Gesetzgeber, sondern dem Bundesversicherungsamt (BVA).

"Wie sich dieser Prozess der Umverteilung genau vollzieht, ist weitgehend intransparent", klagen die Betriebskassen.

Die Zuweisungen an die Kassen im BKK-System seien um sieben Milliarden Euro geringer als die Beitragszahlungen ihrer Versicherten. Dies führe langfristig zur "Erosion der finanziellen Stabilität" der Betriebskassen. Demgegenüber plädiert der Verband für die Wiedereinführung des 2009 abgeschafften "Hochrisikopools".

So könnten die Ausgaben für besonders teure Versicherte, die durch das Raster des Morbi-RSA fallen, abgefedert werden. (fst)

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