Kassenreform

Höhere Beiträge ab 2016?

Mit einem Gesetz will die Große Koalition die Kassenfinanzierung neu regeln. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Die Regierung erwartet offenbar, dass die GKV-Beiträge ab 2016 steigen.

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BERLIN. Nächster Schritt auf dem Weg zu einer neuen Kassenfinanzierung: Der Gesetzentwurf liegt nun vor, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Samstagsausgabe berichtet.

Die Regierungskoalition plant per Gesetz die Änderung, dass Krankenkassen künftig statt eines pauschalen Zusatzbeitrages einen prozentualen Sonderbeitrag von den Versicherten erheben dürfen - die Höhe dürfen die Kassen selbst bestimmen. Diese Pläne hatte Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Der Beitragssatz soll von heute 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt werden. Der allein von den Beschäftigten und Rentnern zusätzlich aufzubringende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent soll in einen Zusatzbeitrag umgewandelt werden. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben.

Jährlich wachsende Mehrausgaben für Bundesagentur für Arbeit einkalkuliert

Wie die FAZ berichtet, lässt sich aus dem Gesetzentwurf herauslesen, dass die Regierung mit steigenden Kassenbeiträgen rechnet.

Denn dem Blatt zufolge sind ab 2016 jährlich wachsende Mehrausgaben für die Bundesarbeit für Arbeit (BA) ausgewiesen: von 30 Millionen Euro im Jahr 2016 bis zu 130 Millionen Euro 2018.

Laut FAZ ist eine neue Regelung geplant, die vorsieht, dass die BA für die Arbeitslosen nicht nur deren normalen GKV-Beitrag übernimmt, sondern auch den - falls fälligen - einkommensabhängigen Zusatzbeitrag.

Die einkalkulierten jährlich wachsenden Mehrausgaben der BA seien somit nur durch steigende Zusatzbeiträge zu erklären. (ths)

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