Ärzte Zeitung, 04.06.2010
BÄK fordert mehr Transplantationsbeauftragte
5. Juni bundesweiter Tag der Organspende / 12 000 Patienten warten auf ein Organ
BERLIN/NEU-ISENBURG (dpa/mn). In Deutschland sterben
täglich drei Menschen, weil es zu wenige Organe gibt. Auf diese
Missstände hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
zum Tag der Organspende erneut hingewiesen.

Ein Organspendeausweis kann Leben retten, doch zu wenige Bundesbürger besitzen offenbar einen.
© Schöning / imago
Zum Tag der Organspende am 5. Juni
hat der Präsident der Bundesärztekammer Professor
Jörg-Dietrich Hoppe, Transplantationsbeauftragte für alle
Krankenhäuser in Deutschland gefordert. "Lebenswichtig ist es
für die Erkrankten, dass Möglichkeiten für Organspenden
in Deutschland auch tatsächlich genutzt werden", sagte Hoppe am
Freitag in Berlin. Spanien, das Land mit der höchsten Spenderrate
in Europa, habe gezeigt, dass diese Transplantationsbeauftragten eine
Schlüsselrolle bei der Organspende einnehmen. Dort würden
jährlich 34 Organe pro eine Million Menschen gespendet. In
Deutschland seien es hingegen nur 14,9. Obwohl hierzulande
Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet seien, potenzielle Spender
zu melden, fehle dazu häufig das Personal, so Hoppe.
Unter dem Motto "Richtig. Wichtig. Lebenswichtig!" hat die DSO
für den Samstag zu einer zentralen Veranstaltung in Hannover
eingeladen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler rief die
Bürger dazu auf, einen Spendeausweis auszufüllen, da es viel
zu wenige Spender in Deutschland gebe. Zurzeit warten 12 000
Menschen auf ein neues Organ, mehr als 8000 von ihnen auf eine neue
Niere.
Ein einzelner Organspender könnte im Durchschnitt bis zu drei
schwer kranken Menschen helfen, sagte Professor Günter Kirste,
medizinischer Vorstand der DSO. Im Jahr 2009 haben 1217 Menschen nach
ihrem Tod Organe gespendet.
Der Tag der Organspende steht in diesem Jahr unter der
Schirmherrschaft des Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Christian Wulff und seiner Ministerin für Gesundheit und Soziales,
Aygül Özkan.
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung kann man im Spendeausweis das Einverständnis zur
Organ- und Gewebespende generell erteilen oder es auf bestimmte Organe
oder Gewebe einschränken. Wer seine Meinung ändert, muss
lediglich die alte Erklärung vernichten.
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