Leitartikel zum Tx-Skandal

Die Chance nutzen

Katastrophales Führungsverhalten und ein Bonusvertrag, der fatale Anreize setzte: Am Göttinger Transplantzentrum war viel schief gelaufen. Aber die Aufarbeitung des Skandals bietet auch Chancen, Fehler im System grundlegend zu beheben.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:
Die Göttinger Transplantationsmedizin: Ausgangspunkt eines Medizin-Skandals mit dramatischen Folgen.

Die Göttinger Transplantationsmedizin: Ausgangspunkt eines Medizin-Skandals mit dramatischen Folgen.

© Julian Stratenschulte / dpa

Seit sechs Monaten läuft vor dem Landgericht Göttingen der Prozess gegen den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Uniklinikum. Der 49-jährige Mediziner muss sich dort wegen versuchten Totschlages in elf Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen verantworten.

Wie es aussieht, wird der Prozess sich noch eine ganze Weile hinziehen. Die Schwurgerichtskammer muss in jedem einzelnen Fall akribisch prüfen, ob sich der Angeklagte in strafrechtlicher Hinsicht schuldig gemacht hat. Der Göttinger Prozess ist der erste im bundesweiten Transplantationsskandal.

Vermutlich werden weitere folgen, denn auch an anderen Kliniken gab es Manipulationen. Die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgen daher mit großem Interesse, wie das Verfahren in Göttingen ausgehen wird, zumal die Richter teilweise juristisches Neuland betreten müssen.

Die Aufarbeitung des Falls darf aber nicht allein den Juristen überlassen werden, auch die Medizin muss sich dieser Aufgabe stellen. Wie konnte es dazu kommen, dass Ärzte sich offenbar jahrelang über Richtlinien hinwegsetzen konnten, ohne dass dies bemerkt oder unterbunden wurde? Was hat sie zu diesen mutmaßlichen Manipulationen getrieben?

Welche berufliche Selbsteinschätzung stand dahinter? Welche Strukturen haben ihnen ihr eigenmächtiges Vorgehen leicht gemacht? Dies sind Fragen, die nicht nur die Transplantationsmedizin betreffen, sondern das Gesundheitssystem insgesamt.

Indirekt geht es in dem Prozess nicht nur um den früheren Leiter der Transplantationschirurgie, sondern auch um den ebenfalls unter Verdacht stehenden Leiter der Gastroenterologie. Dass nur der Chirurg vor Gericht steht, liegt daran, dass dieser Anfang 2013 wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gekommen war.

Da eine Untersuchungshaft im Regelfall nicht länger als sechs Monate dauern darf, musste die Staatsanwaltschaft zunächst das Verfahren gegen den Chirurgen abschließen, auch wenn beide Ermittlungskomplexe eng miteinander zusammenhängen.

Wenn es stimmt, was zahlreiche Klinikmitarbeiter ausgesagt haben, hatten beide leitenden Mediziner offenbarein ähnliches Führungsverhalten. Die Zeugen beschrieben sie als selbstherrlich agierende Chefärzte, die keine Einwände duldeten, kollegiale Diskussionen nicht zuließen und sich hinter ihrer Leitungsposition verschanzten.

Fehlentwicklungen kein Göttinger Phänomen

Mehrere Zeugen berichteten außerdem, dass es ein offenes Geheimnis gewesen sei, dass Patientendaten und Blutproben manipuliert wurden. Trotzdem gab erst nach einigen Jahren ein anonymer Anrufer der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) einen Tipp. Dass niemand es gewagt hatte, intern auf die mutmaßlichen Tricksereien hinzuweisen, dürfte mehrere Gründe haben.

Offenbar gab es nach dem Empfinden der Klinikumsmitarbeiter keine Einrichtung, an die sie sich vertrauensvoll hätten wenden können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Gutachter-Kommission, die das Lebertransplantationsprogramm an Göttinger Uni-Klinikum untersuchte, hat deshalb die Einführung eines anonymen Fehlermeldesystems angemahnt. Auch andere Kliniken täten gut daran, ihr Risikomanagement zu überprüfen.

In dem Göttinger Prozess wurde deutlich, dass sich vor allem die Assistenzärzte der betroffenen Abteilungen in einer prekären Lage befanden. Ein Zeuge räumte ein, auf Aufforderung des Chefs der Gastroenterologie an Manipulationen mitgewirkt zu haben, da sonst seine Ausbildung zum Facharzt gefährdet gewesen wäre.

Um seine Weiterbildung absolvieren zu können, sei er auf dessen Wohlwollen angewiesen gewesen. Eine Ärztin berichtete, dass der Chefarzt sie sogar körperlich bedroht habe, als sie sich einer Anweisung widersetzen wollte.

Die Gutachter gewannen in den Gesprächen mit den Mitarbeitern den Eindruck, dass in den betreffenden Abteilungen "ein Klima von steiler Hierarchie, Repression und Angst" herrschte.

Die Kommission spricht in ihrem Bericht von einer "inadäquaten Leitungskultur" in der Transplantationschirurgie und der Gastroenterologie. Ein autoritärer Führungsstil dürfte indes kein spezifisches Göttinger Phänomen sein. Hierarchische Strukturen gibt es auch an anderen Unikliniken.

Der Göttinger Fall sollte auch andernorts Anlass sein, die Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Mehr noch: Wenn Nachwuchsmediziner so von ihrem Vorgesetzten abhängig sind, dass sie sich selbst einem medizinisch fragwürdigen und unethischen Handeln glauben nicht entziehen zu können, stimmt etwas im System nicht.

In Göttingen spielten offenbar auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Der Klinikumsvorstand hatte mit dem Chirurgen eine besondere Bonusregelung vereinbart. Diese sah vor, dass er zusätzlich zu seinem Fixgehalt ab der 21. bis zur 60. Transplantation eine Zusatzvergütung bekam.

Nach Ansicht der Kommission dürfte auch dieser monetäre Anreiz zu den Manipulationen und Regelverstößen beigetragen haben. Hier hat inzwischen nicht nur in Göttingen ein Umdenken stattgefunden. Derartige Bonusregelungen werden aus ethischen Gründen nicht mehr getroffen.

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Kommentare
Anne C. Leber 03.03.201412:17 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Andreas Triebel

Fehler im System?

Dass man von Fehlern im System sprechen kann, möchte ich bezweifeln:
Die strenge, hierarchische Struktur des ärztlichen Dienstes an unseren Kliniken ermöglicht der Spitze eine absolute, miltärische Verfügungsgewalt über den nachgeordneten Dienst. "Sie müssen jederzeit sofort zur Verfügung stehen und sechzig bis siebzig Stunden in der Woche haben wir früher auch ohne Widerspruch abgeleistet".
Sogar die Zulassung zur Facharztprüfung hängt allein vom Gutdünken des Chefs ab. Die Weiterbildungsordnungen der Kammern sind so gestaltet, dass allein der Chef bestimmt, ob die Weiterbildung sechs oder zwölf Jahre dauert. Von Karriere oder wissenschaftlichem Arbeiten ganz zu schweigen.
Das sind keine Fehler im System, sondern das ist das System selbst.
Ob dieses System unsere gesellschaftliche Situation widerspiegelt oder ob es verrostet der gesellschaftlichen Entwicklung hinterherhinkt, wird man je nach Perspektive unterschiedlich beurteilen.

Dr. Andreas Triebel,
Internist aus Bochum

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