Klinikärzte dürfen häusliche Pflege verordnen
SIEGBURG (ble). Pflegebedürftige Patienten können ab sofort auch außerhalb ihres Haushalts und ihrer Familie häusliche Krankenpflege als Leistung der GKV beanspruchen. Die Krankenpflege können jetzt auch Klinikärzte verordnen. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen der Gesundheitsreform 2007 ist heute in Kraft getreten. Danach haben Patienten mit sehr hohem Versorgungsbedarf in Pflegeeinrichtungen, beispielsweise dauerbeatmete Menschen, künftig Anspruch auf Kostenübernahme der medizinischen Pflege, und zwar zusätzlich zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Regelung gilt insbesondere in Schulen, Kitas, beim betreuten Wohnen oder bei der Arbeit.