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Kommentar

Moral fürs Schaufenster

Veröffentlicht:

Von Helmut Laschet

Politiker, Ethiker, Repräsentanten der Ärzteschaft bemühen viele Worte, die Bedeutung eines würdevollen Todes in einer humanen Gesellschaft zu betonen. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine große Lücke.

Tatsache ist: Seit dem 1. Mai 2007 haben GKV-Versicherte Anspruch auf eine spezialisierte Palliativversorgung. Doch bis heute ist diese Rechtsnorm eine hohle Formel. Ursache dafür ist die Konstruktion des deutschen selbstverwalteten Gesundheitswesens: Kein einziger Leistungsanspruch, den der Gesetzgeber normiert, kann ohne die Funktionäre der Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen realisiert werden. Sie sind es, die konkrete Regeln für die Qualität, den Aufbau einer Infrastruktur und die Vergütung aufstellen müssen. Das ist im Fall der Palliativmedizin besonders anspruchsvoll.

Aber statt hart und zügig zu arbeiten, wird auf Zeit gespielt. Von einer flächendeckenden Leistungsstruktur ist Deutschland weit entfernt. Die Normen des Gesetzes bleiben wertloses Papier. Da hilft es auch wenig, wenn Organisationen der Ärzte und der Hospizbewegung eine "Nationale Charta zur Betreuung Schwerstkranker" entwickeln wollen. Das ist eine Moral fürs Schaufenster, aber keine konkrete Hilfe.

Lesen Sie dazu auch: Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht Gute Palliativversorgung - ein Lotteriespiel "Vieles, was wir bisher erreicht haben, ist bedroht!"

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