Hilfe bei Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe

BERLIN/KÖLN (fuh). Die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung von Patienten gehört weiter nicht zum Kanon ärztlicher Aufgaben.

Veröffentlicht:

Das hat der Vorstand der Bundesärztekammer bei einer Beratung der "Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung" klargestellt.

Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung bestehe allerdings nicht unter allen Umständen, heißt es in einer BÄK-Mitteilung.

Es gebe Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten seien.

"Dann tritt eine palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund", erläutert die BÄK. Die Entscheidung hierzu dürfe nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.

Die christlichen Kirchen haben sich unterdessen in Köln gemeinsam in scharfer Form dagegen ausgesprochen, das Verbot des ärztlich assistierten Suizids im ärztlichen Berufsrecht aufzuheben.

Mehr zum Thema

Ethische Fragen

Wille oder Wohl des Patienten – was wiegt stärker?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen