Kommentar zur Sterbehilfe
Farbe bekennen
Gibt es ein "Menschenrecht auf Selbstmord", und können Menschen hierfür Anspruch auf medizinische Hilfe haben?
Es gibt wohl kaum eine ethisch heiklere Frage als diese. Kein Wunder also, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sie erneut nicht beantwortet hat.
Staaten, die wie die Schweiz die Freigabe tödlicher Medikamente erlauben, müssen aber Farbe bekennen. Eine knappe Mehrheit der Straßburger Richter forderte ein Gesetz. Ethikrichtlinien einer Medizingesellschaft reichten nicht aus.
Bislang bleiben danach tödliche Medikamente Patienten vorbehalten, die ohnehin bald sterben würden.
Vorausgesetzt, die Tür soll überhaupt geöffnet werden, ist dies unbefriedigend. Was ist mit Menschen, die starke Schmerzen erleiden oder die ihr Leben krankheitsbedingt als unwürdig empfinden, ohne dass ihr Leiden tödlich ist?
Und was ist mit Menschen, die wie die Beschwerdeführerin gar nicht krank sind, sondern einfach keine Lust auf den Altersverfall haben?
Das Straßburger Urteil wird die Diskussion nicht nur in der Schweiz neu beleben. Unsere liberalen Nachbarn aber werden diese Fragen nun beantworten müssen. Wir dürfen gespannt sein, wie sie diese kaum lösbare Herausforderung meistern.
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