3,5 statt 5,11 Cent - da hält sich die Freude in Grenzen

Ein Orientierungswert von 5,11 Cent galt als betriebswirtschaftlich kalkuliert. Doch dann war einfach nicht genug Geld da.

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:

Jahrelang war er der Fixstern am Honorarhimmel: Der Orientierungswert von 5,11 Cent. Wenn die Punkte, die niedergelassene Ärzte für ihre Leistungen bekommen, mit diesem Wert multipliziert würden, dann käme ein angemessenes Honorar heraus, so die Meinung von Ärzteverbänden und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.

Dann kam der Euro-EBM - und Ende August wurde der Orientierungswert für das Jahr 2009 festgezurrt. Nach langen Verhandlungen legten KBV und der Schlichter im Erweiterten Bewertungsausschuss, Professor Jürgen Wasem, gegen die Stimmen der Krankenkassen, den Wert fest. Er beträgt nicht 5,11, nicht 4,11 sondern 3,5085 Cent. Einige Monate später wurde er - unter anderem aufgrund der Finanzkrise - sogar noch weiter gesenkt: auf 3,5001 Cent.

Vergessen sind die alten Berechnungen des Wertes

Vergessen waren die alten Berechnungen, die bis ins Jahr 1997 zurückgehen. Damals war versucht worden, über betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen auf eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen zu kommen. Ein Orientierungswert von 5,11 Cent wurde als Benchmark gesetzt.

Enttäuscht sind landauf landab viele niedergelassene Ärzte von der Festlegung des Orientierungswertes auf 3,5 Cent. Ein "Wermutstropfen" ist die Höhe des Orientierungswertes für den stellvertretenden KV-Chef von Hessen, Dr. Gerd Zimmermann. Mit 3,5001 Cent liege er 30 Prozent unter dem von 5,11 Cent. Die Punktzahlsteigerungen für verschiedene Leistungen glichen den niedrigen Wert nur teilweise aus. Letztlich, so Zimmermann, sei es eine politische Entscheidung gewesen. Wäre der Wert bei 5,11 Cent geblieben, wäre das ärztliche Honorar nämlich statt um 2,7 Milliarden um etwa 13 Milliarden Euro gestiegen. Auch Otto Henker, betriebswirtschaftlicher Berater von Arztpraxen aus Reutlingen, ist enttäuscht. Sowohl 5,11, erst recht aber 3,5 Cent sind seiner Ansicht nach "unzureichend für eine angemessene Kostendeckung".

Ärgerlich sei , dass die Ärzte für gewisse Leistungen zu viel erstattet bekämen und für andere zu wenig. So weise das Honorar für einen Hausbesuch eine Unterdeckung von 50 Prozent auf, für manche Laborleistungen dagegen werde 80 Prozent mehr erstattet, als an Kosten anfalle. Henker fordert eine kostengerechte Kalkulation plus einen Risikozuschlag. Nur so könne ein angemessener Preis festgelegt werden.

Warum genau 5,11 Cent?

Ungefähr im Jahr 2002 kam erstmals der Begriff "Orientierungspunktwert" auf: 10 Pfennig oder 5,11 Cent sollte der Wert nicht unterschreiten, mit dem die EBM-Punkte multipliziert werden sollten, um auf ein betriebswirtschaftlich akzeptables Ergebnis für Praxischefs zu kommen. Wie kam es zu diesem Wert? Um eine möglichst angemessene Leistungsvergütung für Ärzte zu entwickeln, wurden betriebswirtschaftliche Berechnungen angestellt. Anschließend wurde - ausgehend von Praxis-, Kapitalkosten und einem kalkulatorischen Jahresgehalt für einen niedergelassenen Arzt, das dem eines Oberarztes im Krankenhaus entspricht, verschiedenen ärztlichen Leistungen ein Punktwert zugeordnet. Bei der Übertragung dieser Leistungen in das Punktesystem der Gebührenordnung kam man dann auf den Wert 5,11 Cent.

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