Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 23.12.2008

Alles klar? Prüfpunkte beim RLV-Bescheid

Die Bescheide über die Regelleistungsvolumina enthalten viele Zahlen, die bisweilen nur schwer nachvollziehbar sind. Arztrechtler Rainer Kuhlen aus Mönchengladbach rät Ärzten deshalb, bei einigen Punkten eine genaue Erklärung der KV einzufordern und notfalls Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Das gilt beispielsweise für den Morbiditätsfaktor, durch den das arztindividuelle RLV je nach Altersstruktur der Patienten in der Praxis etwas angehoben oder gesenkt wird. "Hier sollten Ärzten fordern, dass ihnen der Faktor nachvollziehbar erläutert wird", so Kuhlen. "Nicht unkritisch hinnehmen" sollten Niedergelassene seiner Ansicht nach auch die Fallzahlen - vor allem dann, wenn sie den Ärzten als zu niedrig erscheinen. Ferner haben Praxischefs die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausgleichszahlungen zu stellen, wenn sich ihr Honorar gegenüber dem Vorjahresquartal um 15 Prozent verringert. (juk)

Lesen Sie dazu auch:
"Honorarreform schickt Ärzte ins Hamsterrad"
Möglichkeiten zur Erhöhung des Budgets

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