Saarland

Fallwerthöhe spielt keine Rolle

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Im Saarland können Vertragsärzte Praxisbesonderheiten geltend machen, auch wenn ihr Fallwert die 30-Prozent-Marke nicht erreicht: "Unabhängig von der Höhe des Fallwert-Abgleichs erfolgt eine individuelle Betrachtung der Praxis und des Praxisumfelds", so der stellvertretende KV-Geschäftsführer Martin Brühl.

Wann Praxisbesonderheiten vorliegen, dafür gibt es keine allgemein festgelegten Kriterien oder ein vorab definiertes Leistungsspektrum. Der KV-Vorstand prüft auf Antrag jeden Einzelfall. Ob für die Finanzierung die Rückstellungen ausreichen werden, "können wir allerdings erst rückwirkend beurteilen", so Brühl. (kin)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

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