BG-Abrechnung

Formular F 1050 immer abspeichern!

NEU-ISENBURG (eb). Bei einem Arbeitsunfall, der in der Hausarztpraxis landet, muss der Patient bekanntlich immer zum D-Arzt weiter geleitet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht.

Veröffentlicht:

In diesem Fall muss die Praxis auch nicht die Unfallmeldung per Formular F 1050 vornehmen. Das Formular sollte dennoch im Krankenblatt in der EDV abgespeichert werden.

Denn manche Patienten gehen dann doch nicht zum D-Arzt - und die Ziffern dürfen ohne Unfallmeldung nicht abgerechnet werden.

Übrigens: Vorsicht gilt auch bei Selbstständigen. Es komme vor, dass diese gar nicht unfallversichert sind.

Schützen können sich Hausärzte, indem sie das Formular F 1050 ausfüllen und hineinschreiben, dass der Patient selbst in die BG einzahlt. Dies sollte der Patient dann auch unterschreiben.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle.

© Rolf Schulten

Berufliche Qualifikation

Ärztetag fordert von der EU Priorität für Gesundheitsthemen