EBM 2013

Zum Jahresende gilt's

Die diesjährige Lage der Weihnachtsfeiertage und die Quartalspremiere des neuen Hausarzt-EBM lassen das Dezember-Ende für Vertragsärzte noch einmal herausfordernd werden. Wir erklären, was jetzt zu tun ist.

Von Peter Schlüter Veröffentlicht:
Wichtige Fragen zur korrekten Abrechnung müssen jetzt einfach abgearbeitet werden.

Wichtige Fragen zur korrekten Abrechnung müssen jetzt einfach abgearbeitet werden.

© peshkova / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Am Ende eines jeden Quartals stehen Routinearbeiten an, die vor allem der Kontrolle der vollständigen und korrekten Leistungsabrechnung dienen.

In diesem Quartal ergeben sich jedoch ein paar Besonderheiten, die sowohl von allen Fachrichtungen, als auch speziell von Hausärzten zu beachten sind: Die Feiertage liegen diesmal arbeitnehmerfreundlich mitten in der Woche, so dass viele Praxen dies nutzen und sich ein paar freie Tage genehmigen.

Doch Vorsicht: Mit der diesjährigen Anordnung der Feiertage naht das Quartalsende womöglich schneller als Sie denken. Für die Hausarztpraxen ergibt sich zusätzlicher Arbeitsaufwand durch die Anwendung des neuen EBM.

Was jetzt zu tun ist

Die Routinearbeiten, die jedes Quartal anfallen, sind klar: Ist die Versichertenkarte eingelesen? Sind alle DMP (Disease-Management-Programme) gemacht? Sind die Chronikerpauschalen (im fachärztlichen Bereich zum Beispiel die onkologische Betreuungspauschale, in orthopädischen Praxen die entsprechenden Zuschlagspauschalen) vollständig abgerechnet?

Sind die notwendigen Arzt-Patienten-Kontakte dokumentiert? Sind die Diagnosen entsprechend den Anforderungen des EBM korrekt und vollständig nach ICD-10-GM verschlüsselt?

Auch die Frage, ob alle Leistungen komplett erfasst und abgerechnet sind, sollten Sie sich stellen. Hier geht erfahrungsgemäß immer wieder viel Honorar verloren. Ist bei allen oder doch fast allen Patienten die Grund- beziehungsweise Versichertenpauschale abgerechnet?

Unterschätzen Sie nicht die Honorar-Wirkung derjenigen Fälle, bei denen die Grund- beziehungsweise Versichertenpauschale nicht abgerechnet wurden, sondern lediglich die Verwaltungspauschale (GOP 01430). Sie haben jetzt nur noch wenige Tage Zeit, für die entsprechende Voraussetzung zu sorgen, nämlich den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.

In Hausartpraxen fallen bedingt durch den geänderten EBM neue Aufgaben zum Quartalsende an. Hierzu gehört die Kontrolle der Voraussetzungen zur Abrechnung der Chronikerpauschale: War der Patient wegen derselben Erkrankung innerhalb der vergangenen vier Quartale in mindestens drei Quartalen in der Praxis (Arzt-Patienten-Kontakt) und waren davon mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte persönlich?

Chroniker identifizieren!

Darüber hinaus ist es eine enorme Arbeitserleichterung, wenn Sie Ihre chronisch kranken Patienten, ebenso wie die geriatrischen Patienten jetzt definieren und kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann mittels aller EDV-Systeme erfolgen.

Sie können dazu an einer bestimmten Stelle Ihrer EDV die entsprechenden EBM-Ziffern eingeben, die jedes Quartal erneut abzurechnen sind. Das gilt zum Beispiel für die sogenannten Laborkennnummern, das gilt für die onkologische Pauschale, aber auch für die Chronikerzuschläge und die geriatrische Betreuungspauschale.

Durch Hinterlegen der Leistungspositionen bei den betreffenden Patienten müssen Sie nicht jedes Quartal erneut prüfen, ob dieser oder jener ein Chroniker ist, ob die Voraussetzungen für die onkologische Zusatzpauschale oder auch zur Berechnung des hausärztlich-geriatrischen Betreuungskomplexes zutreffen.

Mit dem Einlesen der Chipkarte werden Sie automatisch von Ihrem System auf die abzurechnenden EBM-Ziffern aufmerksam gemacht. Damit reduziert sich auch die Rate der vergessenen Leistungspositionen.

Alles richtig verschlüsselt?

Zuletzt muss geprüft werden, ob die für die Berechnung bestimmter Leistungen geforderten Diagnoseangaben vorhanden und korrekt nach ICD-10-GM verschlüsselt sind. Achten Sie auch auf die Forderung in einigen Leistungspositionen nach der "gesicherten" Diagnoseangabe.

Das heißt, die korrekte Verschlüsselung muss den Zusatz "G" für gesicherte Diagnose beinhalten. Die onkologische Zusatzpauschale ist ebenfalls an definierte und entsprechend kodierte Diagnosen gebunden.

Für das hausärztliche Gespräch (GOP 03230) ist das Vorliegen einer "lebensverändernden" Erkrankung gefordert. Achten Sie deshalb darauf, dass auch eine solche entsprechend kodiert in Ihrer Abrechnung auftaucht.

Hausärztliche Checkliste zum Quartalsende

  • Alle Versichertenkarten eingelesen?
  • Versichertenpauschale konsequent abgerechnet?
  • Arzt-Patienten-Kontakte dokumentiert?
  • Voraussetzung für Chroniker-Pauschale geprüft?
  • Chroniker-Pauschale konsequent abgerechnet?
  • Gesprächsleistungen konsequent abgerechnet?
  • Geriatrieleistungen vollständig abgerechnet?
  • Palliativmedizinische Leistungen vollständig abgerechnet?
  • Sind alle Chroniker, geriatrische Patienten definiert?
  • Alle DMP durchgeführt und dokumentiert?
  • Diagnosen und Diagnoseschlüssel geprüft?

Fachärztliche Checkliste zum Quartalsende

  • Alle Versichertenkarten eingelesen?
  • Grundpauschale konsequent abgerechnet?
  • Arzt-Patienten-Kontakte dokumentiert?
  • Chroniker-Pauschale abgerechnet?
  • Onkologische Pauschale abgerechnet?
  • Diagnosen und ICD-10-GM-Kodierung f. onkolog. Pauschale geprüft?
  • Alle DMP durchgeführt und dokumentiert?
  • Ist das Recall-System gepflegt, alle Patienten erfasst?
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