GOÄ oder EBM
Ursache der Erektionsstörung für Abrechnung entscheidend
Um die Behandlung von Patienten mit erektiler Dysfunktion korrekt abzurechnen, müssen Ärzte die Ursachen der Erektionsstörung beachten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Leistungen nach GOÄ zu berechnen.