Physiotherapie

Keine Erlaubnis als Heilpraktiker für Osteopathie

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AACHEN. Das Verwaltungsgericht Aachen hat eine Klage eines Physiotherapeuten auf Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Osteopathie abgewiesen (Az.: 5 K 1114/14). Darauf weist der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) hin. Der Kläger habe seit 2013 bereits eine auf die Physiotherapie beschränkte HP-Erlaubnis und wollte nach seinem abgeschlossenen Bachelor-Studiengang "Manuelle Medizin und Osteopathie" nun auch den sektoralen Heilpraktiker für den Bereich Osteopathie beantragen, da der Bachelor ebenso wie der Physiotherapieabschluss staatlich anerkannt sei.

Das Gericht habe seine Ablehnung unter anderem mit einem Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums aus dem Jahre 2012 begründet (Az.: 416-0461). Der dort enthaltene Kriterienkatalog berechtige die Berücksichtigung einer erfolgreich abgeschlossenen Aus- und Weiterbildung im Bereich der Osteopathie für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie nicht zur Durchführung der selbständigen und eigenverantwortlichen Osteopathie, so der VOD. (maw)

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