E-Arztbrief

Industrie liefert neuen Standard

Veröffentlicht:

BERLIN. Das E-Health-Gesetz fordert eine bessere Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen.

Ein Schritt dorthin soll die nun überarbeitete Arztbrief-Spezifikation sein, die der Verein HL7 Deutschland e.V. veröffentlicht hat. Dem Verein gehören unter anderem IT-Anbieter und Kliniken an.

Die neue Spezifikation Arztbrief 2014/2015 zielt laut dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) auf die Harmonisierung der in den letzten Jahren entstandenen Spezifikationslandschaft ab und berücksichtigt die neuen Entwicklungen.

Davon profitierten auch andere Datenaustauschspezifikationen, wie etwa die für den Medikationsplan oder für Krebsregistermeldungen. Zudem würden interoperable Anwendungen gemäß dem E-Health-Gesetz gefördert. (eb)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Gastbeitrag zur Patientenakte

ePA: Das Ende der Schweigepflicht?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle.

© Rolf Schulten

Berufliche Qualifikation

Ärztetag fordert von der EU Priorität für Gesundheitsthemen