Telematik

Patientenakte steht weit oben auf der Agenda der Politik

Seit mehr als zehn Jahren steht die elektronische Patientenakte im Gesetzbuch. In der nächsten Legislatur soll sie endlich Gestalt annehmen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Elektronische Akte statt Papierberge: Das soll künftig verstärkt für die Verwaltung von Patientendaten genutzt werden, sagt die KBV.

Elektronische Akte statt Papierberge: Das soll künftig verstärkt für die Verwaltung von Patientendaten genutzt werden, sagt die KBV.

© Deutsche Telekom AG / Norbert Ittermann

BERLIN. Im Gesundheitsministerium fliegen die Erwartungen hoch. Bis Ende 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Dieses Datum nannte der Leiter der Grundsatzabteilung des Ministeriums, Oliver Schenk, am Mittwochnachmittag bei einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Die Akte soll sich rechnen. Ziel müssten hochwertige medizinische Anwendungen sein, sagte Schenk. Im Blick hat die Politik dabei vor allem die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und – als "Königsdisziplin" – die bruchfreie sektorübergreifende Versorgung, ein "Kernanliegen der Gesundheitspolitik für die kommende Legislatur".

Die Zeit läuft. Bis Ende 2018 müssen die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die Industrie die Voraussetzungen für die Akte und das geplante Patientenfach schaffen.

Auf dieser Grundlage können Anbieter dann elektronische Patientenakten entwickeln. Die sollen, so Schenk, im ersten Schritt die Basisdaten bereitstellen sowie die Voraussetzungen für die Speicherung von elektronischen Arztbriefen und die Verwaltung des Medikationsplans bieten. In weiteren Ausbauschritten könnten dann weitere Informationen wie Impf- und Mutterpass aufgenommen werden.

Schenk kündigte eine Fortschreibung des E-Health-Gesetzes an, mit der Ansprüche der Versicherten an die Karte sowie die Finanzierung von Bereitstellung, Pflege und technische Vorhaltung geklärt werden sollen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat vorsorglich ihre Positionen zur ePA deutlich gemacht. Der Gesetzgeber solle das Zwei-Schlüssel-Prinzip streichen, um den Patienten, aber auch den Ärzten und MFA den Zugang zur Akte zu erleichtern. Zudem solle der Gesetzgeber die Industrie verpflichten, die Praxisverwaltungssysteme (PVS) und die Akten kompatibel zu gestalten. Aus forensischen Gründen sollten die dem Arzt vom Patienten freigegebenen Daten im PVS dokumentiert werden können, so die KBV.

Der Bund der Steuerzahler hat in seinem aktuellen Schwarzbuch indes die Kosten für die elektronische Gesundheitskarte gegeißelt. 2,2 Milliarden Euro seien dafür geflossen, ohne dass die Karte bislang richtig genutzt werden könne.

Der Zeitplan

- Bis 31.12.2018 sollen Selbstverwaltung und Industrie die technischen Voraussetzungen für die E-Patientenakte geschaffen haben.

- Ende 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende ePA verfügen. Laut E-Health- Gesetz hätte der Start schon 2019 sein sollen.

Lesen Sie dazu auch: Elektronische Patientenakte: Raus aus der Warteschleife?

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So steht es um die ePA in den Krankenhäusern

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