Abgleich der E-Card online

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BERLIN (eb). Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, dass Versichertenstammdaten künftig online auf ihre Gültigkeit in der Arztpraxis abgeglichen werden müssen. Die Krankenkassen haben dies gefordert, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht das mit Zwiespalt. Für Ärzte bedeutet dies, dass sie eine Online-Anbindung vorhalten und überdies einen gewissen zuzsätzlichen Administrationsaufwand leisten müssen. Die Überprüfung der Versichertendaten ist andererseits ein Beitrag dazu, den Kartenmissbrauch, der auch von Ärzten beklagt wird, einzudämmen.

Lesen Sie dazu auch: Online-Stammdatenabgleich kommt jetzt ins Gesetz Online-Abgleich der Stammdaten kommt jetzt doch Bei der Gesundheitskarte sind nun die Kassen am Zug

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