Abschlussgebühr bei Bausparverträgen zulässig
HEILBRONN (dpa). Bausparkassen dürfen von ihren Kunden bei Abschluss eines Vertrags auch weiterhin eine Gebühr verlangen. Das Landgericht Heilbronn lehnte am Donnerstag eine Klage gegen die Abschlussgebühr ab.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das Verfahren gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall angestrengt, weil die Gebühr "intransparent" sei. Das Verfahren ist eins von bundesweit drei Musterverfahren.