Steuertricks bei Abfindungen nur bedingt möglich
BERLIN (dpa). Gekündigte Arbeitnehmer dürfen auch künftig nicht ihre Abfindungen aufspalten, um mit diesem Steuertrick mehr Geld in der Tasche zu haben. Das hat nach Angaben des Bundestags-Pressedienstes das Finanzministerium am Mittwoch in Berlin klargestellt. Auf einen Schlag ausgezahlte Abfindungen dürften nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden, um die Steuerlast zu senken.
Ein kürzlich bekannt gewordenes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH), das einem Arbeitnehmer die Aufteilung einer Abfindung auf mehrere Jahre erlaubt hatte (wir berichteten), beziehe sich auf eine alte, inzwischen geänderte Rechtslage. Dies habe die Regierung in einer Sitzung des BundestagsFinanzausschusses mitgeteilt.
Eine Hintertür gibt es aber: Sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Fälligkeitsvereinbarung abschließen, könne die Auszahlung der Abfindung auf mehrere Jahre verteilt werden. Entscheidend für die Besteuerung sei der Zeitpunkt, an dem das Geld ausgezahlt worden sei.
Nach dem arbeitnehmerfreundlichen Grundsatzurteil des BFH können bei einer Kündigung Arbeitgeber und der Mitarbeiter die Auszahlung einer Abfindung so legen, dass weniger Steuern fällig werden. Danach kann die Abfindung in zwei Beträge aufgespalten werden, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausbezahlt werden. Bei dem Urteil ging es um den Fall einer im Herbst 2000 gekündigten Angestellten.