Auch Kredite von Angehörigen senken die Steuerlast

Der Fiskus spielt mit, wenn ein Angehöriger als Kreditgeber auftritt.

Veröffentlicht:

BERLIN (reh). Ärzte müssen ihr Darlehen für die nächste Investition nicht unbedingt bei der Bank aufnehmen. Auch Angehörige können Kreditgeber sein. Doch damit für den Arzt die steuerlichen Vorteile nicht verloren gehen, sollten sich die Vertragspartner an bestimmte Regeln halten.

Welche das sind, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun in einem Schreiben festgelegt (BMF-Schreiben IV C6 - S 2144/07/10004 vom 23.12.2010).

Knackpunkt für die steuerliche Anerkennung ist nach dem Schreiben, dass der Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen worden ist und dass sich Vertragsinhalt und Durchführung mit einem Fremdvertrag - sprich einem Bankdarlehen - vergleichen lassen.

Dabei sollten vor allem folgende Punkte eindeutig geregelt sein: Es muss eine Vereinbarung über die Laufzeit und über Art und Zeit der Rückzahlung geben.

Außerdem ist eine Vereinbarung über die Zinsen notwendig. Und die Zinsen müssen zu den Fälligkeitszeitpunkten auch entrichtet werden. Zusätzlich müsse der Rückzahlungsanspruch ausreichend besichert sein, etwa durch die Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern, eine Bürgschaft oder ähnliches. Wobei einer der wichtigsten Punkte für das BMF die regelmäßige Zinszahlung ist.

Sind die Kriterien erfüllt, kann der Darlehensnehmer die Zinsen problemlos als Betriebsausgaben ansetzen.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen