Hotel muss niedrigere Steuer weitergeben

WUPPERTAL (dpa). Hat ein Gast vor der Steuersenkung für Hotels von 19 auf 7 Prozent einen festen Übernachtungspreis vereinbart, steht ihm der Steuerrabatt zu.

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Das hat das Wuppertaler Landgericht (LG) entschieden. Im Dezember 2009 hatte eine Firma für Mai 2010 in einem Hotel für 50.000 Euro Zimmer gebucht. Trotz Steuersenkung verlangte das Hotel die volle Summe - zu Unrecht, so das LG.

Az.: 8 S 54/11

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