BSG-Urteile
Altersvorsorge für Ärzte noch nicht betroffen
BERLIN. Entwarnung für Ärzte und ihre Arbeitgeber: Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von April, das Unternehmensjuristen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung abspricht, hat vorerst keine Folgen für andere freie Berufe.
Davon geht die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) aus.
"Auswirkungen auf andere Berufe sind konkret nicht zu erwarten", so ABV-Vorsitzender Hartmut Kilger. Zu erwarten seien aber weitere Gerichtsentscheidungen, etwa zur Befreiungsberechtigung von Ärzten in Pharmaunternehmen.
Entscheidend dafür ist die Begründung, warum für die Tätigkeit ein Arzt erforderlich ist, rät die ABV. (ami)
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