Schmerzensgeldklage

Prozesskosten steuerlich nicht abzugsfähig

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Verklagen Patienten ihren Arzt wegen eines Behandlungsfehlers auf Schmerzensgeld, können sie die entstandenen Prozesskosten nicht von der Steuer absetzen.

Zivilprozesskosten, insbesondere bei Schmerzensgeldklagen, entstehen grundsätzlich nicht "zwangsläufig". Daher sei ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung nicht möglich, entschied jetzt der Bundesfinanzhof.

Der Kläger, dessen Frau an einem Krebsleiden starb, warf dem behandelnden Frauenarzt einen Behandlungsfehler vor. Gerichtlich forderte er erfolglos Schmerzensgeld. Die Prozesskosten in Höhe von 12.137 Euro wollte er steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Doch außergewöhnliche Belastungen müssen "zwangsläufig" entstanden sein, so der BFH. Dazu gehörten Zivilprozesskosten in der Regel nicht.

Solche Gerichtskosten seien nur dann als "zwangsläufig" anzusehen und damit steuerlich absetzbar, wenn "der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt und der Steuerpflichtige gezwungen ist, einen Zivilprozess zu führen". (fl)

Az.: VI R 7/14

Mehr zum Thema

Inkretinmimetika

GLP-1: Wie aus dem kleinen Hormon ein Rockstar wird

Haushaltsplan der BÄK

Landesärztekammern müssen höhere Umlage an BÄK zahlen

Abgeschlossenes Geschäftsjahr

BÄK investiert in qualifiziertes Personal

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Inkretinmimetika

GLP-1: Wie aus dem kleinen Hormon ein Rockstar wird

Risikoanalyse

Komplikation nach Hernien-Operation: Wer ist gefährdet?

Lesetipps
Mehrkosten für die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung seien Investition in den Erhalt der Praxen, betont Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. 

© Michael Kappeler / dpa

Kabinett winkt GVSG durch

Lauterbach macht Hausarztpraxen Mut: „Jede Leistung wird bezahlt“

Brücke zwischen zwei Steilklippen. Auf der Brücke stehen zwei Menschen.

© Usman / stock.adobe.com

Aktuelle Forschung

Antikörper – die Verkuppler der Krebsmedizin

Heiße Nächte können nicht nur nervig sein. Sie gehen auch mit einem höheren Risiko für Schlaganfälle einher, so das Ergebnis einer Studie aus München und Augsburg.

© samuel / stock.adobe.com

Studie mit Daten zu 11.000 Schlaganfällen

Tropische Nächte sind offenbar ein Risikofaktor für Schlaganfälle