Freitag, 10. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 12.05.2010

Wildwuchs bei Zuweiserprämien: Ärzte sorgen selbst für Ordnung

Der Urologe Manfred Wirth - Urheber der Debatte um Zuweiserprämien - attestiert zuweisenden Ärzten und Kliniken nach knapp einem halben Jahr Lernfähigkeit.

Von Monika Peichel

Wildwuchs bei Zuweiserprämien: Ärzte sorgen selbst für Ordnung

Handlungsbedarf besteht noch bei Klinikträgern. © Gina Sanders / fotolia.com

FRANKFURT/MAIN. In Sachen Zuweiserprämien hat die Ärzteschaft ihre Hausaufgaben gemacht. Dieses Fazit zieht Professor Manfred Wirth aus Dresden, der die Debatte im Spätsommer 2009 angestoßen hat.

Wirth, damals Präsident der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU), hatte die Kopfprämien kritisiert, weil dadurch die Unabhängigkeit des ärztlichen Handelns und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten verletzt würden (wir berichteten). Er freue sich, dass die Bundesärztekammer mit einer Verschärfung des Paragrafen 31 der Musterberufsordnung (MBO) gegen diese Auswüchse des Wettbewerbs vorgehen wolle. Damit handle die Ärzteschaft sehr konsequent. Der kürzlich in den Medien erhobene Vorwurf, dass bisher kaum etwas gegen die Zuweiservergütungen unternommen worden sei, sei sicherlich überzogen. "Wir halten unseren Berufsstand selbst in Ordnung", so Wirth.

Der Deutsche Ärztetag hatte am Dienstag in Dresden den Beschluss zur Änderung der MBO auf der Agenda. Zum Redaktionsschluss stand das Ergebnis der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt noch aus.

Handlungsbedarf besteht nach Wirths Eindruck noch bei den Krankenhausträgern, von den kommunalen über die privaten bis hin zu Universitätskliniken, und bei den Bundesländern.

Vorbildlich sei hier Nordrhein-Westfalen, das durch Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Sanktionen für Krankenhäuser eingeführt hat, die ihre Patientenzahlen durch Prämien für Zuweiser zu steigern versuchen.

Darüber hinaus haben Kammern, KVen und Landeskrankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen zwar keine Clearingstelle, aber ein Clearingverfahren installiert.

Auch in Baden-Württemberg haben Landesärztekammer, KV und Landeskrankenhausgesellschaft ein Clearingverfahren beschlossen. In Presseberichten hatte es dagegen geheißen, diese beiden Bundesländer lehnten Clearingstellen ab.

Der Generalsekretär der DGU, der Homburger Urologe Professor Michael Stöckle, sagte, er sei vorsichtig optimistisch. Es bleibe abzuwarten, ob die Maßnahmen, etwa die auf Länderebene geplanten oder schon eingerichteten Clearingstellen, greifen und ob sie den Grauzonen beikommen können. Als Beispiel für Grauzonen nannte er das "hartnäckige" Gerücht, wonach eine Klinikkette niedergelassenen Kollegen die Praxisgründung mit zinslosen Darlehen finanziere. Diese Darlehen würden dann durch die Zuweisung von Patienten getilgt.

Die "ganz plumpen" Vergütungsmodelle würden aber wohl verschwinden. Dazu zähle etwa das Vorgehen eines Krankenhauses, das seinen zuweisenden Ärzten für "fünf Kreuzchen auf einem Fax-Fragebogen" eine Vergütung von 100 Euro offeriere.

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