Marketing

Kliniken dürfen handelsüblich werben

Welche Services dürfen Kliniken anbieten, um Patienten zu locken? Alles, was handelsüblich ist, befand kürzlich der Bundesgerichtshof. Danach können Branchenstandards über lauteres Marketing entscheiden.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Kliniken dürfen keinen kostenlosen Fahrdienst anbieten. Anderes gilt nur, wenn ein solcher Service bei gleichartigen Kliniken üblich ist. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof im Fall einer Augenklinik.

Das Fachkrankenhaus mit Sitz im Bonner Stadtteil Bad Godesberg bot seinen Kunden einen Fahrdienst an. Die Patienten wurden zu ihren Klinik-Terminen abgeholt und nach der Diagnose oder Operation wieder nach Hause gefahren.

Ein Augenarzt in Euskirchen, der als Belegarzt einer Klinik in Euskirchen auch stationäre Augenoperationen durchführt, hielt dies für wettbewerbsrechtlich unzulässig. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Klage noch abgewiesen hatte, gab der Bundesgerichtshof dem Belegarzt nun im Grundsatz Recht.

Der Fahrdienst sei eine Werbegabe, wie sie nach dem Heilmittelwerbegesetz grundsätzlich verboten ist, erklärten die Karlsruher Richter.

Es bestehe die Gefahr, dass sich Patienten nicht wegen der Qualität der Behandlung, sondern wegen des Fahrdienstes für die Bad Godesberger Klinik entscheiden.

Der Wert des Services könne auch nicht als eine heilmittelwerberechtlich zulässige "geringwertige Kleinigkeit" gelten; vielmehr handele es sich um eine "nicht unerhebliche vermögenswerte Leistung".

Allerdings erlaube das Heilmittelwerbegesetz Werbegaben, die "in handelsüblichen Nebenleistungen bestehen", betonte der Bundesgerichtshof einschränkend.

Daher muss nun die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln, noch prüfen, ob ein Fahrdienst bei Augenkliniken als "zulässige handelsübliche Nebenleistung" angesehen werden kann. (mwo)

Az.: I ZR 213/13

Mehr zum Thema

Heimbeatmung

Helios Klinik Leisnig erweitert ihr intensivmedizinisches Angebot

Geschäftsjahr 2023

Asklepios steigert Umsatz und Gewinn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen