Online-Abgleich der Stammdaten kommt jetzt doch

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BERLIN (ger). Vertragsarztpraxen sollen jetzt tatsächlich für den Abgleich der Stammdaten der Patienten auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte online angebunden werden. Das geht aus einem Änderungsantrag für das GKV-Änderungsgesetz aus den Fraktionen der Regierungskoalition hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Demnach sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, "Dienste anzubieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität (der Versichertenstammdaten, Anm. d. Red.) bei den Krankenkassen online überprüfen und auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können". Diese Dienste müssten allerdings auch ohne die Online-Anbindung der Praxisverwaltungssysteme von den Leistungserbringern, also Ärzten, genutzt werden können. So heißt es weiter in dem Passus, der als neuer Absatz in den Paragrafen 291 SGB V eingefügt werden soll. Die Online-Anbindung der eigenen Praxis-EDV an die Telematikinfrastruktur soll demnach weiter freiwillig bleiben.

Lesen Sie dazu auch: Online-Stammdatenabgleich kommt jetzt ins Gesetz

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