Kommentar

Oft zahlt der falsche Kostenträger

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Wer die Zahlen genauer betrachtet, mag sich wundern, warum Ärztekammern und Berufsverbände, aber auch die Krankenkassen, den Berufskrankheiten so wenig Aufmerksamkeit schenken. Beim derzeitigen Fortbildungsangebot speziell für Hausärzte darf nämlich davon ausgegangen werden, dass die im Schnitt mehr als sechs Tote durch Berufskrankheiten, die die Statistiken seit 2005 täglich zählen, nur die Spitze des Eisbergs sind. Viele Berufskrankheiten dürften schlichtweg als solche gar nicht erkannt werden, weil sie in den hausärztlichen Fort- und Weiterbildungen als mögliche Berufskrankheit mit so gut wie keinem Wort erwähnt werden.

Mit enormen Folgen für unser Gesundheitssystem. Die Kosten für die Versorgung und Betreuung der Patienten müssen so die Kassen - und damit die Versicherten - tragen. Für Krankheiten, die oft einen langwierigen Verlauf aufweisen. Und hier geht es nicht nur um Krebserkrankungen, Erkrankungen am Skelettapparat können ebenfalls kostenintensiv sein.

Dabei wären eigentlich die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer in der Pflicht - deren Beiträge die Unternehmen, unter deren Arbeitsbedingungen die Krankheiten entstehen, alleine zahlen. Ein Einsparpotenzial, das noch niemand erkannt hat.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Berufskrankheiten: Wenig Fortbildung, aber eine Meldepflicht für den Hausarzt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung des DAS28-CRP bis Woche 52 gegenüber Ausgangswert (primärer Wirksamkeitsendpunkt)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Anti-TNF-Therapie

Erstes Golimumab-Biosimilar erweitert Therapiespielräume bei RA, PsA, axSpA und pJIA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

© samunella / stock.adobe.com

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Lesetipps
Schrörs

© Porträt: Antje Boysen/DEGAM | Sp

Sie fragen – Experten antworten

Brustkrebspatientin gegen Herpes zoster impfen?