Der Kampf um Kodierrichtlinien geht weiter

Welche Folgen hätte ein Ausstieg der Ärzte aus den Ambulanten Kodierrichtlinien? In einem Schreiben an die KVVorstände informiert KBV-Chef Dr. Andreas Köhler über seine Sicht der Dinge.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof und Kerstin MitternachtKerstin Mitternacht Veröffentlicht:
Einige Regeln der Kodierrichtlinien sind noch einmal überarbeitet worden.

Einige Regeln der Kodierrichtlinien sind noch einmal überarbeitet worden.

© Miqul / fotolia.com

BERLIN. Es ist ein Versuch, die Debatte über die Ambulanten Kodierrichtlinien zu versachlichen. Vom politischen Wortgeklingel in den Vertreterversammlungen der KVen, die zuletzt reihenweise gegen die AKR gestimmt haben, wieder zum Austausch von Argumenten zu kommen.

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Schreiben des KBV-Chefs Dr. Andreas Köhler an die KV-Vorstände zu den AKR

"Im Blickpunkt: Ambulante Kodierrichtlinien - eine Information des Vorstandes der KBV" steht über dem Schreiben von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler an die KV-Vorstände. Es ist eine nüchterne Bestandsaufnahme, die Köhler an die Kollegen in den KVen geschickt hat, eine Entscheidungshilfe, die natürlich nicht neutral ist, aber in der Quintessenz keinen expliziten Appell für die AKR enthält.

Köhler bittet vielmehr bei allen "immer noch bestehenden Schwächen der Ambulanten Kodierrichtlinien" darum, "die genannten Argumente sorgfältig zu prüfen und in der weiteren Diskussion über das Für und Wider der AKR-Einführung zu berücksichtigen."

Köhler erinnert zunächst daran, dass die Einführung der AKR gesetzlich vorgeschrieben ist (Paragraf 295 Absatz 3 SGB V). Und selbst Ende 2010 seien auf der KBV-Vertreterversammlung Anträge, die ein Aussetzen der AKR gefordert haben, von der Mehrheit abgelehnt worden.

Es wurde aber ein Beschluss gefasst, dass die Kodierrichtlinien noch einmal überarbeitet werden. Dies sei jetzt auch zum größten Teil geschehen, so Köhler. So enthielten die AKR Version 2011 bereits Korrekturen, die sich aus dem Test in Bayern ergeben haben. Einzelne Kodierrichtlinien mit missverständlichen Ausführungen, etwa die A07 zu Behandlungsdiagnosen in besonderen Situationen, seien angepasst worden.

Auch der Anforderungskatalog für die Praxis-EDV-Unternehmen wurde noch einmal überarbeitet.So wurde zum Beispiel ein Ein- und Ausschalter für Kodierrichtlinien in der Praxisverwaltungssoftware eingebaut. Eine Lösung sei auch für die Besonderheiten der hausärztlichen Versorgung in Arbeit, schreibt Köhler weiter.

So sei das Zentralinstitut der KBV dabei, einen Katalog mit den für die hausärztliche Versorgung relevanten Schlüsselnummern zu erstellen. Dieser soll noch in der ersten Februarhälfte abgeschlossen sein. Anschließend sollen die Hausärzte, die am AKR-Praxistest in Bayern teilgenommen haben, die neue Lösung bekommen und einem Praxistest unterziehen.

Auch andere interessierte Ärzte, KVen und Berufsverbände können an dem Test teilnehmen. Nach einer weiteren Anpassung soll die Lösung dann ab dem III/2011 den Hausärzten zur Verfügung stehen.

Als mögliche Konsequenz eines weiteren Aufschubs oder gar eines Aussetzens der AKR führt Köhler zu erwartende Nachteile bei der Vergütung für Ärzte an. So sieht Köhler ein "hohes Risiko, dass die Mittelverteilung zwischen den Versorgungssektoren zu Lasten der ambulanten Versorgung nachhaltig beeinträchtigt wird".

Außerdem steige die Gefahr, dass sich die Krankenkassen durchsetzen und die morbiditätsbedingte Veränderungsrate beim Honorar nicht diagnosebezogen, sondern demografiebezogen bemessen werde. Das Honorar könnte sehr viel langsamer wachsen, wenn die Ärzte ihre Diagnosen nicht genau belegten.

Die diagnosenbezogene Veränderungsrate liege derzeit bei 2,5 bis drei Prozent, so Köhler, die demografiebezogene Veränderungsrate jedoch nur bei einem Prozent. Mit anderen Worten:

Schreiben des KBV-Chefs Köhler zu den AKR als PDF: Auf aerztezeitung.de in die Suchfunktion 640684 eingeben.

Nicht zuletzt könnte auch der Gesetzgeber reagieren, beschreibt der KBV-Chef eine weitere mögliche Konsequenz. Immerhin sei auch in der Begründung zum GKV-Finanzierungsgesetz schon aufgeführt worden, dass "die Qualität der Diagnosendokumentation in den vertragsärztlichen Abrechnungen noch verbesserungsfähig ist".

Ursprünglich war die Einführung der AKR schon für Mitte 2009 vorgesehen.

Lesen Sie dazu auch: KBV reagiert auf Widerstand gegen Kodierrichtlinien Viele Unterschriften für Petition gegen die Kodierrichtlinien Der Kampf um Kodierrichtlinien geht weiter

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