Fortbildungszuschuss für Arzthelferinnen

NEU-ISENBURG (reh). Ihre Weiterbildung können sich Arzthelferinnen und in der Praxis mitarbeitende Ehegatten ab Dezember fördern lassen. Möglich macht es die neue Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es muss sich allerdings um eine individuelle berufliche Weiterbildung handeln. Für inner- und einzelbetriebliche Trainings, Weiterbildung, Fachtagungen, Messen und Kongresse gibt es die Förderung nicht.

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Pro Kurs kann eine Arzthelferin bis zu 154 Euro Fördergeld erhalten.

Pro Kurs kann eine Arzthelferin bis zu 154 Euro Fördergeld erhalten.

© Foto: FN

Erstattet werden 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren, maximal aber 154 Euro. Außerdem muss sich der Antragsteller zunächst an eine Beratungsstelle wenden. Diese prüft, ob man die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, hilft geeignete Kurse zu finden und stellt einen Gutschein aus. Der Gutschein wird dann einfach beim Weiterbildungsanbieter abgegeben. Den Geldbetrag muss dieser später selbst einfordern.

Ob man nun die Förderung erhält oder nicht, hängt neben den jeweiligen Lerninhalten auch vom eigenen zu versteuernden Jahreseinkommen ab. Das darf bei Vollzeitkräften maximal bei 17 900 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten bei 35 800 Euro) liegen. Für Teilzeitkräfte gilt jeweils der hälftige Betrag, also 8950 Euro für Alleinstehende und 17 900 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.

Dafür werden bei Arzthelferinnen aber nicht nur medizinische Weiterbildungen finanziert, es seien auch andere Kurse, etwa aus dem Bereich IT, möglich, erklärt das BMBF. Und auch Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit können sich über die Prämie beraten lassen und die Förderung erhalten.

Welche Beratungsstellen die Gutscheine ausstellen dürfen, wird noch bekannt gegeben. Unter einer eigens dafür eingerichteten Website (siehe unten) können sich Interessenten informieren. Dort werden unter dem Menüpunkt "Informationen für an Weiterbildung Interessierte" in zwei Monaten auch die Beratungsstellen genannt. Die Gutscheine werden ab Dezember, dem Starttermin der Bildungsprämie, ausgestellt. Anschließend wird die Prämie bundesweit für drei Jahre erprobt. Vorläufiges Ende der Förderung wird der 30.11.2010 sein. Die Fördergelder stammen übrigens aus dem Europäischen Sozialfonds.

Weitere Infos unter http://www.bildungspraemie.info

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