Bummeln beim Zeugnis kann teuer werden

KIEL (mwo). Ärzte sollten Arbeitszeugnisse zügig ausstellen. Andernfalls drohen Schadenersatzforderungen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschied.

Veröffentlicht:

Der klagende Außendienstmitarbeiter einigte sich mit seinem Arbeitgeber im Juni 2007 auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31. August 2007. Ein anderes Unternehmen zeigte danach großes Interesse an dem Mann, die Bewerbung scheiterte aber, weil er am 6. September noch kein abschließendes Arbeitszeugnis vorlegen konnte.

Deshalb verlangte er 8100 Euro Schadenersatz. Nach dem Urteil ist das Zeugnis spätestens "bei Beendigung" des Arbeitsverhältnisses zu erteilen, "unverzüglich" spätestens dann, wenn der Arbeitnehmer erklärt hat, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis wünscht. Danach kann "eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen noch angemessen sein".

Az: 1 Sa 370/08

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Proteste beim Ärztetag – närrisch?

Lesetipps