Klebekennzeichen gibt es nur in Ausnahmefällen
KOBLENZ (dpa). Ein Klebekennzeichen darf nur in bestimmten Ausnahmefällen an einem Auto angebracht werden. Erlaubt sei es etwa, wenn ein herkömmliches Nummernschild aus technischen Gründen nicht am Wagen festgemacht werden könne, hieß es in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
"Ästhetische Gründe" rechtfertigten eine Ausnahmegenehmigung nicht. Im Gegensatz zu einem von der Behörde abgestempelten Kennzeichen fehlt beim Klebekennzeichen das amtliche Prüfsiegel.
Az.: 3 K 904/08.KO