Vertreteraussagen für Versicherte nicht bindend
KOBLENZ (dpa). Ein Fahrzeughalter sollte sich nicht auf bloße Zusagen eines Versicherungsagenten zum Umfang des Versicherungsschutzes verlassen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Danach ist eine entsprechende Zusicherung des Vertreters für die Versicherungsgesellschaft nicht bindend. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage eines Fahrzeughalters ab. Der Vater des Klägers hatte für den Wagen seines Sohnes eine Vollkaskoversicherung abschließen wollen, was die Versicherung jedoch ablehnte.
Der Versicherungsagent erklärte daraufhin, er werde dafür sorgen, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Als der Wagen später beschädigt war und die Versicherung die Schadensregulierung verweigerte, verlangte der Sohn als Fahrzeughalter vom Versicherungsagenten persönlich, die Schadensregulierung - der Agent habe mit seiner Zusage eine "Garantiererklärung" gegeben.
Das OLG befand allerdings, die Zusage eines Versicherungsagenten, sich um einen Vertragsabschluss zu bemühen, sei keine rechtlich verbindliche Garantieerklärung. Solange der Fahrzeughalter den Versicherungsschein nicht in den Händen halte, dürfe er nicht darauf vertrauen, dass der angestrebte Versicherungsschutz im Schadensfall tatsächlich greife.
Az.: 5 U 692/09