BGH: Ginkgo gehört nicht in Lebensmittel
KARLSRUHE (eb). Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Ginkgo nicht in Lebensmitteln eingesetzt werden darf. Das hat das Unternehmen Dr. Willmar Schwabe gemeldet, der Hersteller des apothekenpflichtigen Ginkgo-Präparates Tebonin®. Anstoß der Entscheidung sei die Frage gewesen, ob das Erfrischungsgetränk "Carpe Diem - Ginkgo" mit einem angegebenen Ginkgo-Extrakt-Gehalt von 0,02 Prozent verkehrsfähig ist.