Kommentar
Gegen die sinnlose Gleichmacherei
Die Experten werden weiter streiten. Mit seinem neuen Urteil zur Bewertung von Arztpraxen hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber immerhin einen deutlichen Zuwachs an Sicherheit und Orientierung geschaffen: Mit der modifizierten Ertragswertmethode sind Ärzte, Sachverständige und Gerichte jedenfalls rechtlich auf der sicheren Seite.
Andere Methoden wird dies nicht komplett verdrängen. Deren Verfechter haben teils gute Gründe und manchmal vielleicht auch eigene Interessen im Spiel. Für Ärzte kann das Gerangel im Einzelfall nervig sein, auf Dauer aber dürfte auch ihnen ein Wettbewerb der Methoden nicht schaden.
Eines der wichtigsten Bewertungsprobleme ist, dass die Umsätze einer Praxis sehr stark von Beliebtheit und Geschick des Arztes abhängen. Diese an der Person hängenden Gewinnmöglichkeiten lassen sich aber nicht verkaufen. Zu Recht hat der BGH daher nochmals einen klaren Pfosten eingerammt: Der Ansatz eines pauschalierten Unternehmerlohns wird den einzelnen Ärzten und ihren Praxen nicht gerecht. Die Bundesärztekammer, die diese Gleichmacherei bislang vertreten hat, weiß gut, warum sie von dieser eigenen Methode zumindest verbal schon abgerückt ist.
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