Kickschäden: kein Fall für gesetzliche Unfallversicherung

DARMSTADT (maw). Angestellte Ärzte, die auf einer Dienstreise einen Schaden beim Kicken erleiden, genießen dafür keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

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Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Das Gericht wies die Klage eines Baumarktleiters auf Verletztenrente nach Sportunfall ab.

Der Kläger hatte sich bei einem Fußballfreundschaftsspiel am rechten Kniegelenk verletzt. Das Fußballspiel fand im Rahmen eines zweitägigen Treffens von Baumarktleitern bei einem Lieferanten statt.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Gewährung einer Verletztenrente ab. Es liege - und das sahen die Richter genauso - kein Arbeitsunfall vor, da das Fußballspiel nach Abschluss der regulären Tagung stattgefunden habe und somit als Freizeitaktivität dem privatwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sei.

Az.: L 3 U 64/06

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