Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 23.01.2012

Konflikt in der Klinik zählt nicht als Mobbing

Auch wenn ein Konflikt über Jahre schwelt, handelt es sich nicht zwangsläufig um Mobbing. Das Landesarbeitsgericht Hamm legte in einem Urteil eindeutige Kriterien fest, die Mobbing charakterisieren - und wies einen klagenden Oberarzt ab.

Von Martin Wortmann

Konflikt in der Klinik zählt nicht als Mobbing

Auch wenn sich Konflikte über einen längeren Zeitraum hinziehen, gelten sie vor den Arbeitsgerichten noch nicht als Mobbing.

© forestpath/fotolia.com

HAMM. Konflikte am Arbeitsplatz sind noch kein Mobbing. Mobbing liegt erst vor, wenn ein feindliches Klima am Arbeitsplatz die Würde des Arbeitnehmers verletzt, urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Es wies damit die Klage eines Oberarztes gegen seinen früheren vorgesetzten Chefarzt ab.

Der heute 61-jährige Arzt arbeitet seit 1987 in einem Krankenhaus in Lünen. 2001 bewarb er sich auf die Stelle des Chefarztes der neurochirurgischen Abteilung. Gut ein Jahr lang leitete er die Abteilung kommissarisch.

Letztlich entschied sich die Klinik aber für einen Bewerber von außen, der dadurch sein Vorgesetzter wurde. In der Folgezeit fühlte sich der Oberarzt von seinem neuen Chefarzt gemobbt.

Mit einer ersten Klage gegen die Klinik verlangte er 2004 ein Schmerzensgeld; zudem müsse der Chefarzt entlassen werden.

Die Entlassung des mobbenden Vorgesetzten können Arbeitnehmer nicht verlangen

Der Streit führte zu einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt in Sachen Mobbing (Urteil vom 25. Oktober 2007, Az.: 8 AZR 593/06). Danach müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor intensivem Mobbing schützen. Andernfalls können Mobbingopfer Anspruch auf Schadenersatz haben. Dass ihr mobbender Chef entlassen wird, können Arbeitnehmer in der Regel dagegen nicht verlangen.

Auf dieser Basis einigten sich Klinik und Arzt auf einen Vergleich. Der Arzt arbeitet seitdem im medizinischen Controlling.

Mit einer neuen Klage verlangt er nun Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro von dem Chefarzt. Dieser habe ihm seine Karriere verpfuscht.

Auch zweite Klage abgewiesen

Wie schon das Arbeitsgericht Dortmund wies das LAG Hamm die Klage nun ab. Konflikte am Arbeitsplatz seien durchaus üblich. Auch wenn sie sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, sei dies noch nicht als Mobbing zu sehen, sofern Arbeitgeber und Vorgesetzte "sozial- und rechtsadäquat" damit umgehen.

Schmerzensgeld oder Schadenersatz können Arbeitnehmer danach erst verlangen, "wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird".

Die 29 geschilderten Mobbing-Vorfälle erkannte das LAG nicht an

Im konkreten Fall hatte der Arzt 29 Fälle vermeintlichen Mobbings geschildert. Nach Anhörung von zehn Zeugen konnte das LAG jedoch "die mobbingtypische Schaffung eines feindlichen Umfelds nicht feststellen".

Die Konflikte hätten den am Arbeitsplatz "noch üblichen Rahmen nicht überschritten". Das Landesarbeitsgericht ließ allerdings erneut die Revision zum BAG zu.

Az.: 11 Sa 722/10

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