Weinwerbung

"Bekömmlich" verboten

LUXEMBURG (mwo). Wein darf nicht als "bekömmlich" verkauft werden - auch wenn dies "für sich genommen zutrifft".

Veröffentlicht:

Es sei eine für alkoholische Getränke verbotene "gesundheitsbezogene Angabe", so der Europäische Gerichtshof.

Solche Angaben müssten nicht auf positive Wirkungen verweisen. "Es genügt, dass die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert wird."

Az.: C 544/10

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